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Rechtliches

Nutzungsbedingungen für Zahlenakte

Stand: 18. Oktober 2026 · Pilotphase mit Einladungscodes

§ 1 Anbieter, Nutzung und Vertragspartner

Die webbasierte Lernanwendung „Zahlenakte“ unter https://zahlenakte.de wird bereitgestellt von:

Martin Pernecky
Beuthstr. 13
10117 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@zahlenakte.de

Diese Bedingungen betreffen die Nutzung der Lernanwendung, die kostenlose Probeversion und den Zugang über ein Elternkonto.

§ 2 Gegenstand der Anwendung

Zahlenakte unterstützt Kinder beim Üben mathematischer Fähigkeiten. Je nach Zugang stehen interaktive Rechenaufgaben, Hilfestellungen, spielerische Geschichten, adaptive Wiederholungen und Übersichten über den Lernfortschritt zur Verfügung.

Die Anwendung ergänzt das Üben; sie ersetzt keinen Schulunterricht und keine professionelle Diagnose. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht garantiert. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln oder Nichtbereitstellung vertraglich geschuldeter Funktionen bleiben unberührt.

§ 3 Kostenlose Probeversion

Ohne Registrierung kann ein mathematischer Lernblock kostenlos ausprobiert werden. Der individuelle Probe-Lernstand wird ausschließlich lokal im Browser des genutzten Geräts gespeichert und nicht als Kinderprofil auf unseren Servern angelegt.

Lokale Daten können durch das Löschen von Browserdaten, einen Gerätewechsel oder andere lokale Änderungen verloren gehen. Es erfolgt keine Synchronisierung und keine serverseitige Wiederherstellung des Probe-Lernstands. Für die Probeversion sind keine Zahlungsdaten erforderlich.

§ 4 Einladungen und Warteliste

Der vollständige Zugang wird über Einladungscodes vergeben. Ein Code kann zeitlich befristet, auf eine bestimmte Anzahl von Einlösungen begrenzt oder widerruflich sein. Die bloße Verfügbarkeit eines Links begründet keinen Anspruch auf einen Zugang; ein Anspruch auf Einladung oder Vertragsschluss entsteht nicht. Eine Anmeldung zu einem allgemeinen Werbe-Newsletter ist damit nicht verbunden.

Erwachsene können sich unverbindlich mit ihrer E-Mail-Adresse auf eine Warteliste eintragen, um gegebenenfalls eine Einladung zu erhalten. Die Eintragung ist kostenlos und begründet keinen Anspruch auf eine Einladung oder einen Vertrag. Die Adresse kann jederzeit über den Link in der Eingangsbestätigung oder über info@zahlenakte.de wieder entfernt werden. Eintragungen fremder Adressen ohne deren Wissen sind nicht gestattet.

Einladungscodes dürfen nicht missbräuchlich weitergegeben oder automatisiert ausprobiert werden. Bei missbräuchlicher Verwendung können wir einzelne Codes sperren.

§ 5 Elternkonto und Kinderprofile

Ein Elternkonto darf nur durch eine volljährige Person eröffnet werden. Sie muss für die Anlage und Verwaltung der zugeordneten Kinderprofile berechtigt sein und ihre Zugangsdaten schützen. Kinder können keine eigenen Elternkonten anlegen und keine entgeltlichen Verträge abschließen.

Berechtigte Erwachsene können im Elternkonto unbegrenzt viele Kinderprofile anlegen. Die Lernverlaufsdaten dieser Profile werden auf dem Server gespeichert, damit Fortschritte erhalten bleiben, Übungen angepasst und berechtigten Erwachsenen Berichte angezeigt werden können. Zugriffe von Kindergeräten werden auf die freigegebenen Profile beschränkt.

§ 6 Kostenfreier Vollzugang durch Einladung

Während der Einführungsphase können Einladungscodes vergeben werden, die einen vollständigen, dauerhaft kostenfreien Zugang zu Zahlenakte freischalten. Bei Einlösung eines ausdrücklich kostenlosen Codes wird kein Kaufpreis fällig, keine wiederkehrende Zahlung vereinbart und kein Zahlungsmittel benötigt.

Der kostenfreie Zugang umfasst die vollständige jeweils angebotene Lernanwendung und unbegrenzt viele Kinderprofile innerhalb des berechtigten Elternkontos. Die Nutzungsberechtigung wird zeitlich unbefristet eingeräumt.

Wer einen solchen kostenfreien Zugang erhalten hat, muss auch nach einem späteren öffentlichen Verkaufsstart für diesen Zugang keine nachträgliche Kaufgebühr oder laufende Nutzungsgebühr zahlen.

§ 7 Kostenpflichtiger Vollzugang

Nach einem späteren öffentlichen Verkaufsstart kann der Vollzugang kostenpflichtig angeboten werden. Vor einem solchen Verkauf werden der Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern, die Leistungsbeschreibung, der vertragliche Verkäufer und die Zahlungsbedingungen rechtzeitig vor der Bestellung mitgeteilt. Bereits kostenfrei eingelöste Einladungen bleiben von einem späteren Verkauf unberührt.

§ 8 Bereitstellung und Veränderungen

Zahlenakte wird als Online-Anwendung bereitgestellt und erfordert grundsätzlich eine Internetverbindung für serverseitig gespeicherte Konten und Profile. Der Umfang des Zugangs richtet sich nach der bei der Freischaltung beziehungsweise Bestellung beschriebenen Leistung.

Notwendige Sicherheits- und Funktionsaktualisierungen können bereitgestellt werden. Weitergehende Änderungen während des laufenden Nutzungsverhältnisses erfolgen nur nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften zu digitalen Produkten, insbesondere §§ 327 ff. BGB, soweit diese einschlägig sind. Gesetzliche Rechte bei technischen Fehlern, Nichtbereitstellung und Mängeln bleiben unberührt.

§ 9 Zulässige Nutzung und Schutz der Konten

Unberechtigte Zugriffe auf andere Konten oder Profile, die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie die absichtliche Störung des Betriebs sind untersagt. Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten nicht unbefugt weiterzugeben und Sicherheitsvorfälle über info@zahlenakte.de zu melden. Gesetzlich erlaubte Nutzungsformen bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Löschung von Daten und Beendigung

Berechtigte Erwachsene können eine Löschung ihres Kontos und zugeordneter Kinderprofile nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie die Rechte der betroffenen Kinder werden berücksichtigt.

Eine Kontolöschung und eine Erklärung zur Vertragsbeendigung sind nicht notwendigerweise dasselbe. Bestehende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 11 Verbraucherrechte bei einem späteren Kauf

Für die kostenlose Probeversion und kostenfrei eingelöste Einladungen fallen keine Kaufverträge an. Für einen späteren kostenpflichtigen Kauf werden die gesetzlichen Verbraucherrechte und die hierfür erforderlichen Informationen vor der Bestellung bereitgestellt.

§ 12 Haftung

Für die vertraglichen Pflichten und gesetzlichen Haftungsansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen. Zwingende Verbraucherrechte werden nicht eingeschränkt.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie nach dem anwendbaren Recht vorrangig sind.

§ 14 Kontakt

Bei Fragen zur Anwendung wenden Sie sich an info@zahlenakte.de.

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